Viele Produkte können ohne geeignete Verpackung nicht transportiert, gelagert oder verkauft werden. Die Wahl der richtigen Verpackung hängt von den Eigenschaften und den Anforderungen des Packgutes ab. Hinzu kommen weitere wichtige Faktoren wie Umwelt- und Gesundheitsschutz.
Was versteht man unter Packgut?
Alle erdenklichen Waren, die auf dem Markt im Umlauf sind, müssen verpackt werden. In der Verpackungsbranche werden sie Packgüter genannt.
Definition Packgut – was ist ein Packgut?
Als Packgut bezeichnet man die Ware, die von einem Packmittel (Verpackung) umhüllt ist. Meist handelt es sich um den Inhalt der Primärverpackung. Die Packgüter weisen unterschiedliche Eigenschaften auf und sind in allen Branchen wie beispielsweise in der Lebensmittel-, Spielzeug-, Automobil-, Pharma- oder Kosmetikindustrie vertreten. Bücher, Schrauben, Puppen, Nudeln, Benzin, Tabletten – die Liste der Packgut Beispiele kann nahezu unendlich fortgesetzt werden. Jedes Packgut erfordert aufgrund seiner Form, des Gewichts, des Aggregatzustandes und der chemischen Eigenschaften eine bestimmte Verpackung. Die Packgut Verpackung gibt es in vielen verschiedenen Varianten. Es können Schachteln, Kissen, Flaschen, Beutel oder Dosen sein. Welche Packstoffe für die Verpackung benutzt werden, hängt genauso von den Eigenschaften des Packgutes ab. Anorganische Packstoffe wie Metall oder Glas sind überwiegend bei Packgütern der Lebensmittel- und Chemiebranche üblich. Organische Packstoffe wie Papier, Holz, Karton oder Kunststoffe sind in allen Branchen und Industriezweigen einsetzbar.
Welche Arten von Packgütern gibt es?
Schäden beim Güterversand sind ärgerlich, sowohl für den Absender als auch für den Empfänger. Sie verursachen zusätzliche Kosten, wirken sich negativ auf das Image des Unternehmens aus und senken die Kundenzufriedenheit. Deshalb ist die richtige Klassifikation und Kennzeichnung der Packgüter im Hinblick auf eine sichere Verpackung wichtig. Zu einer möglichen Klassifizierung gehört die Art der Beschaffenheit des Packgutes. Hierbei unterscheidet man zwischen zerbrechlichen und nicht zerbrechlichen Gütern. Um die Unversehrtheit der Produkte und die Kundenzufriedenheit zu gewährleisten, müssen empfindliche Packgüter sorgfältig behandelt werden. Solche Produkte dürfen nicht stürzen oder grob motorisch transportiert werden. Die Verpackung zerbrechlicher Packgüter muss speziell gekennzeichnet werden. In der Regel wird ein Aufkleber oder ein Klebeband mit der Aufschrift „Vorsicht zerbrechlich“ oder „zerbrechliche Ware“ angebracht. Um zerbrechliche Packgüter, die ins Ausland verschickt werden, vor Transportschäden zu schützen, werden genormte Symbole genutzt. Das internationale Symbol für zerbrechliches Packgut nach DIN ISO 7000-0621 ist ein Weinglas und ist trotz der möglichen sprachlichen Barriere für das Personal von Speditionsunternehmen weltweit verständlich. Darüber hinaus kann zwischen Stückgütern, Sammelgütern, Gefahrgütern und Füllgütern unterschieden werden.
Stückgüter
Eine Produkteinheit, die einzeln transportiert und gelagert wird, bezeichnet man als Stückgut. Dazu gehören beispielsweise Möbelstücke, Bücher, Kleidung oder Maschinen. Eine Ausnahme stellen Flüssig- bzw. Gasladungen wie Benzin, Chemikalien, Milch, Sauerstoff oder Helium dar.
Im Allgemeinen muss ein Stückgut folgende Bedingungen erfüllen:
- Fester Aggregatzustand
- Keine Formveränderung bei Bewegung
- Möglichkeit der Handhabung als eine einzelne Einheit
Sammelgüter
Als Sammelgut wird die Bündelung entweder gleicher oder unterschiedlicher Stückgüter bezeichnet. Hierbei werden die kleineren Einheiten mithilfe von Packhilfsmitteln zu einer größeren Einheit für eine Lieferung zusammengefasst. Das Hauptziel besteht darin, durch das Zusammenfassen mehrerer Lieferungen den Transport zu optimieren.
Vorteile der Sammelgüter:
- umweltfreundlich
- effiziente Transportwege
- Kostenersparnis
- optimierter Einsatz von Ressourcen
Nachteile der Sammelgüter:
- möglicher Verzug bei der Zusammenfassung geringer Warenmenge
- überregionales Netzwerk sowie eine gute Organisationsstrategie erforderlich
- fehleranfällig bei der Planung
Gefahrgüter
Gefahrgüter haben aufgrund ihrer Eigenschaften besondere Vorgaben hinsichtlich der Verpackung, des Transportes und der Lagerung. Um einen ausreichenden Schutz für die Umwelt und Mensch zu gewährleisten, unterliegen Gefahrgüter strengen gesetzlichen Vorschriften. Zu den Gefahrgütern gehören beispielsweise Feuerwerkskörper, Sprengstoffe, entzündbare sowie toxische Gase und Feststoffe.
Füllgüter
Füllgüter beschreiben Stoffe, die in ein Packmittel (z. B. Behälter oder Tüten) gefüllt werden. Zu den Füllgütern gehören beispielsweise Reis, Milch, Spülmittel, Shampoos. Da es sich oft um Produkte im flüssigen Aggregatzustand handelt, muss die Wechselwirkung zwischen dem Füllgut und der Verpackung ausgeschlossen werden. Eine besondere Beachtung bedürfen die schadstoffhaltigen Füllgüter, die überwiegend in Industrie, Gewerbe und Landwirtschaft vorkommen. Auch Privatverbraucher kommen mit schadstoffhaltigen Füllgütern in Kontakt, zum Beispiel bei Renovierungsarbeiten oder im Garten. Schadstoffhaltige Füllgüter sind in zwei Hauptkategorien eingeteilt – gesundheits- und brandgefährliche Stoffe. Die Kennzeichnung erfolgt mit orangenen Gefahrensymbolen und Kennbuchstaben:
Gesundheitsschädliche Stoffe
- T+ sehr giftig
- T giftig
- Xn gesundheitsschädlich
- Xi reizend
- C ätzend
- N umweltschädlich
Brandgefährliche Stoffe
- E explosionsgefährlich
- O brandfördernd
- F+ hochentzündlich
- F leicht entzündlich
- R 10 entzündlich
Nach der Verpackungverordnung (VerpackV) sind schadstoffhaltige Füllgüter separat zu entsorgen. Auch die Verpackung von schadstoffhaltigen Füllstoffen muss entsprechend den Hinweisen des Herstellers entsorgt werden. Der Käufer eines schadstoffhaltigen Füllgutes hat das Recht zur kostenlosen Rückgabe der leeren Verpackung beim Vertreiber oder sogenanntem „Erstinverkehrbringer“.